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1 unpfändbare Einkünfte
доходы, не подлежащие удержаниюDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > unpfändbare Einkünfte
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2 unpfändbare Einkünfte
прил.экон. доходы, не подлежащие удержаниюУниверсальный немецко-русский словарь > unpfändbare Einkünfte
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3 Einkünfte
pl- Einkünfte aus Gewerbebetriebsteuerbegünstigte freiberufliche Einkünfte — доходы лиц свободных профессий, пользующихся налоговыми льготами
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- ausländische Einkünfte
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- außerordentliche Einkünfte
- Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit
- bedingt pfändbare Einkünfte
- freie Einkünfte
- Einkünfte in Geld
- inländische Einkünfte
- Einkünfte in Naturalform
- lohnsteuerpflichtige Einkünfte
- nebenberufliche Einkünfte
- nichtangabepflichtige Einkünfte
- pfändbare Einkünfte
- regelmäßige Einkünfte
- sonstige Einkünfte
- steuerfreie Einkünfte
- steuerrechtliche Einkünfte
- steuerpflichtige Einkünfte
- unpfändbare EinkünfteDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Einkünfte
См. также в других словарях:
Arbeitsentgelt — Entlohnung, Vergütung, Verdienst. I. Charakterisierung:1. A. im Sinn des Arbeitsrechts: Inbegriff aller aus nichtselbstständiger Arbeit erzielten Einkünfte, d.h. aus einem Arbeits oder Dienstverhältnis. A. ist das Bruttoentgelt, das sich aus dem… … Lexikon der Economics
Unpfändbarkeit — I. Begriff:U. bedeutet, dass bestimmte Gegenstände des Schuldners zur Vermeidung der ⇡ Kahlpfändung dem Zugriff der Gläubiger entzogen sind. II. Unpfändbare Sachen:1. Dazu gehören v.a.: (1) Die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt… … Lexikon der Economics
Pfändung [1] — Pfändung heißt die Beschlagnahme fremder beweglicher Sachen zum Zweck der Sicherung und Deckung einer Forderung. Die gerichtliche P. ist eine Art der Zwangsvollstreckung (s. d.) und setzt voraus, daß eine solche zulässig ist. Die P. erfolgt in… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Lohnpfändung — Lohn|pfän|dung, die: Pfändung eines Teils des Lohns zugunsten eines Gläubigers, einer Gläubigerin. * * * Lohnpfändung, im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Pfändung (und Verwertung) noch nicht ausgezahlter Forderungen auf Arbeitseinkommen… … Universal-Lexikon